Text

Strafmündigkeit:

Ab dem 14. Lebensjahr ist eine Person strafmündig. Das bedeutet, dass sie für Handlungen bestraft werden kann, die nach dem österreichischen Strafgesetzbuch (und anderen Strafgesetzen wie z. B. dem Pornografiegesetz) unter Strafe gestellt sind.

Im Zusammenhang mit Pornografie gibt es einige Regelungen, die sehr wichtig sind! Wenn Du über 14 bist und sie nicht beachtest, kannst Du dafür bestraft werden.

Ansehen/Besitzen von (Kinder-)Pornografie:

Pornografie ist nicht für Jugendliche gemacht. Darum darf man nach dem Pornografiegesetz Jugendlichen unter 18 Jahren kein pornografisches Material verkaufen und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auch keine Sexshops betreten. Wenn Du selbst noch nicht 18 Jahre alt bist und dir dennoch Pornografie ansiehst, kannst Du dafür aber nicht bestraft werden.

Sind bei den Pornos aber Jugendliche unter 18 Jahren abgebildet und besitzt Du die Pornos oder lädst sie dir z. B. im Internet herunter, so machst Du dich damit strafbar! Genauso machst du dich strafbar, wenn Du dir solche Videos und Bilder im Internet ansiehst und weißt, dass die darstellenden Personen unter 18 Jahre alt sind.

Weitergeben von pornografischem Material (Pornovideos, Bilder):

Wenn man Pornos an eine jugendliche Person unter 16 Jahren weitergibt, kann man dafür bestraft werden. Der Grund dafür ist, dass Jugendliche vor Pornografie geschützt werden sollen, weil sie nur für Erwachsene gemacht ist. Zeigst Du z. B. einem Freund oder eine Freundin, der/die noch nicht 16 Jahre alt ist, ein Pornovideo, dann ist das illegal und du machst dich damit strafbar.

Ebenso handelst Du gegen das Gesetz, wenn Du z. B. Nacktbilder oder Bilder/Videos von deinem Intimbereich (Penis, Vagina) oder bei der Selbstbefriedigung selbst herstellst und diese Aufnahmen an eine andere Person unter 16 schickst (z. B. über WhatsApp oder Mail).

Herstellen von pornografischen Darstellungen mit Minderjährigen:

Wenn Du pornografische Fotos/Videos von einer anderen Person machst die unter 18 ist, dann ist das strafbar. Nur wenn diese Person zumindest 14 Jahre alt ist und Du die Aufnahmen mit deren Zustimmung und für deren ausschließliche eigene Verwendung gemacht hast, liegt keine Strafbarkeit vor (auch wenn die Aufnahmen in deinem Besitz sind). Das ist aber eine absolute Ausnahme und ist vom Gesetzgeber für jene Fälle gedacht, in denen z. B. in einer bestehenden Beziehung solche Fotos/Videos gemacht werden. Das heißt, es sollen hier jene Fälle von der Strafe ausgenommen sein, in denen sich z. B. ein Pärchen dafür entscheidet, Fotos vom anderen zu machen.

 

PuM Inhaltsgruppe
PuM Bild
Image
Rechts-Info
Foto-Typ
PuM Teaser

Hier findest Du Infos zur rechtlichen Situation rund um Pornografie.

-> weiterlesen